Friday, 23. October 2009
Wozu noch Lebenspartnerschaft?
Unter dem Titel Von der Liebe zur Rente schildert Heltmut Kerschner in der Süddeutschen Zeitung den Anlassfall, die Klage des heute 55jährigen angestellten Wolfgang Duysen und seines 68jährigen Mannes Werner Duysen gegen die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (VBL), die verwitweten eingetragenen Partner_innen, anders als verwitweten Ehegatt_innen bisher keine Hinterbliebenenrente gewährte. Kerschner betont, dass das Verfassungsgericht keine völlige Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft verlangt, aber eine weitgehende Annäherung.
Einen Schritt weiter geht Heribert Prantl in seinem Artikel Ehe, wem Ehe gebührt (ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung). Er macht zunächst einen Blick zurück: Erst vor 15 Jahren wurde der letzte Rest des alten "Schwulenparagraphen" 175 gestrichen, der seit 1872 in Kraft gewesen war und während der Nazi-Zeit noch verschärft worden ist und nach dem zigtausend schwule oder bisexuelle Männer verurteilt wurden. 1969 und 1973 wurde er eingeschränkt, erst 1994 abgeschafft.
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz der damaligen rot-grünen Koalition in Kraft. Es ermöglichte Lesben und Schwulen eine Art "kleine Ehe", mit vielen künstlich eingebauten Unterschieden und Schlechterstellungen, begründet mit dem "Abstandsgebot" gegenüber der Ehe. Genau dieses Abstandsgebot relativiert das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Judikatur, indem es darauf hinwies, dass das Bonner Grundgesetz (GG) die Privilegierung der Ehe erlaubt, aber keine Schlechterstellung anderer Lebensformen gebietet.
Die aktuelle Entscheidung geht darüber hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs. 1 Bonner Grundgesetz unvereinbar ist. Darüber hinaus sagt das Gericht unmissverständlich, dass der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG eine Differenzierung nicht gerechtfertigt, wenn die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher geht, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind. Prantl schließt daraus, dass man sich das ganze komplizierte Lebenspartnerschaftsgesetz eigentlich sparen kann und durch die simple Formulierung ersetzen kann "Es ist alles wie bei der Ehe, abgesehen von Details des Kindschaftsrechts."
Nun sei der Gesetzgeber gefordert, meint Prantl. Er müsse nun entweder allen eingetragenen Lebenspartner_innen die Vorteile des Ehegattensplittings gewähren, oder das System umstellen, also aus dem Ehegatten- ein Familiensplitting machen. Dann würden die Gemeinschaften gefördert, die Kinder erziehen und nicht diejenigen, in denen zwei Menschen zusammenwohnen.
Auch Volker Beck von den Grünen und der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands fordern die Regierungskoalition auf, die restlichen Unterschiede rasch abzubauen. Voker Beck zeigte Genugtuung darüber, dass die seinerzeitige Strategie aufgegangen ist. "Angesichts des Widerstands aller anderen Parteien waren 2001 bei Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gleiche Rechte noch nicht in allen Bereichen durchsetzbar", wird Beck in queer.de zitiert. Es war aber gut, dass von Anfang an sämtliche Pflichten enthalten gewesen seien, "denn nur so werden Lesben und Schwule letztlich politisch und vor den höchsten Gerichten auch gleiche Rechte erkämpfen."
Der Tagesspiegel weist unter dem Titel Recht durch Geschlecht darauf hin, dass auch die Ehe einen zutiefst sexuellen Ursprung hat. Darin gleiche sie der homosexuellen Lebenspartnerschaft "zu hundert Prozent".
Als Punktesieg für die Homo-Ehe vor dem Verfassungsgericht bezeichnet die Zeit die gestern veröffentlichte Entscheidung. Die Zeit zitiert den Anwalt des Klägers, Dirk Siegfried: "Ich sehe das als sehr großen Schritt für die Gleichstellung der Homo-Ehe nicht nur bei der Betriebsrente, sondern in vielen anderen Bereichen auch."
Links: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090707_1bvr116407.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-121.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/686/492048/text/print.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/608/491970/text/print.html
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11245
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Homo-Ehe;art141,2930461
http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/22/iptc-bdt-20091022-175-22761994xml
http://www.dw-world.de/dw/function/0,,12356_cid_4815281,00.html
http://www.morgenweb.de/meinung/kommentar/20091023_srv0000004929131.html
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/bundesverfassungsgericht-weitere-gleichstellung-fuer-homosexuelle_aid_447007.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/betriebsrente-karlsruhe-stellt-homo-ehe-gleich_aid_447003.html
http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=2522&cHash=a403adc885
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4935420/Karlsruhe-staerkt-Rechte-homosexueller-Paare.html
http://www.welt.de/die-welt/politik/article4943802/Verfassungsgericht-staerkt-Partnerschaften-Homosexueller.html
http://www.ksta.de/html/artikel/1256138426473.shtml
http://diestandard.at/fs/r1192182008534/Lesben-und-Schwule
http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4817173,00.html
http://www.pinknews.co.uk/2009/10/22/germany-gives-pension-rights-to-gay-civil-partners/
http://www.expatica.com/de/news/german-news/German-top-court-boosts-gay-couples_-pension-rights-_57500.html
http://www.thelocal.de/national/20091022-22757.html
http://www.lsvd.de/611+M51f120e427f.0.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656709,00.html
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1444976.stm (eine historische Meldung)


