London - Am 27. April wurde das schon länger angekündigte neue Antidiskriminierungsgesetz in Großbritannien veröffentlicht. Ziel ist es, alle Formen der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Rasse, der sexuellen Orientierung, des Alters, aufgrund von Behinderungen oder der Religion besser zu bekämpfen und die bisherigen Einzelregelungen zu konsolidieren.
Der Gesetzesentwurf enthält Erweiterungen und Klarstellungen hinsichtlich des Anwendungsgebietes. So sind nicht nur Staatsorgane zur Gleichbehandlung verpflichtet, sondern auch private Firmen die öffentliche Dienstleistungen erbringen und zum Teil auch private Unternehmen und Organisationen. Zum Beispiel soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Arbeiterclub einem Mann einen Drink verweigert, weil er schwul ist oder dass ein Tennisclub einer Transgenderfrau die Aufnahme verweigert.
Um dem Gesetz mehr "Biss" zu verleihen, wurden auch Überwachungsmechanismen vorgesehen. So sollen Unternehmen verpflichtet sein, die Gehälter von Männern und Frauen bekannt zu geben.
Bedenken gegen das Gesetz kommen von der Opposition und von Unternehmensseite. So sagte der Generaldirektor der britischen Handelskammer, dass das neue Gesetz die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern werde und dazu führen werde, dass Arbeitgeber_innen sich vor dem, da kleine Unternehmen schon jetzt durch das komplexe Arbeitsrecht überfordert wären.
Wenn alles nach Plan der Regierung verläuft, soll das Gesetz im Frühjahr 2010 beschlossen werden und im Herbst 2010 in Kraft treten. Einzelne Teile des Gesetzes werden erst 2011 in Kraft treten. Quellen: Pinknews vom 27. April 2008 und Paper Chase vom 28. April 2009
Links: http://www.pinknews.co.uk/news/articles/2005-12180.html
http://jurist.law.pitt.edu/paperchase/2009/04/uk-government-publishes-controversial.php
http://www.equalities.gov.uk/equality_bill.aspx Presse- und rechtliche Materialien zum Gleichbehandlungsgesetz
http://services.parliament.uk/bills/2008-09/equality.html Parlamentarischer Fortgang des Gleichbehandlungsgesetzes