Sloweninen: Mit einer deutlichen Mehrheit von 55,77 Prozent der abgegebenen Stimmen ging die Volksabstimmung über die Einführung des neuen Familiengesetzbuches leider negativ aus. Den Gegner_innen von mehr Rechten für Regenbogenfamilien ist es offenbar besser gelungen, ihre Zielgruppe zum Abstimmen zu motivieren. Insgesamt war die Wahlbeteiligung gering, unter 30 Prozent.
Befürworter_innen der Reform hoffen, dass das Familienministerium bald einen Gesetzesentwurf über die unstrittigen Bereiche der Familienrechtsnovelle vorlegen wird. Außerdem wollen sie über die Unwahrheiten und Halbwahrheiten aufklären, mit denen konservative Kreise, allen voran die römisch-katholische Kirche, gegen die Reform agitiert haben.
Zentraler Punkt des geplant gewesenen Gesetzes sollten die Rechte der Kinder sein. So sollte ein Kinder-Ombudsmann eingeführt werden und körperliche Züchtigung verboten werden. Außerdem sollten Kinder unabhängig von der Familienform gleiche Rechte erhalten. Dass durch die gesetzliche Definition von Familie als Lebensgemeinschaft von Kindern mit (leiblichen) Eltern oder anderen erwachsenen Personen, die für das Kind sorgen, auch Regenbogenfamilien umfasst sind und dass eingetragene gleichgeschlechtliche Paare in vielen Bereichen gleiche Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare erhalten sollten, war der Kirche ein Dorn im Auge.
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