Als der 26-jährige Behindertenbetreuer von den Gemeindemitgliedern für die Wahl des Pfarrgemeinderates aufgestellt wurde, hatte zunächst niemand was dagegen - obwohl Florian Stangl mit seinem Mann in eingetragener Partnerschaft lebt und alle im Ort das wissen. Erst als er in der Vorwahl hervorragend abschnitt, kamen dem örtlichen Pfarrer offenbar Bedenken: er rief Stangl an und bat ihn, bei der Wahl nicht zu kandidieren. Da waren die Wahlzettel aber schon verteilt und Florian Stangl wurde mit rund 80 Prozent der Stimmen gewählt.
Nun hat die Erzdiözese ein Problem, denn laut Pfarrgemeinderatsordnung dürfen nur Katholik_innen dem Pfarrgemeinderat angehören, die sich "zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen". Pfarrer Swierzek beruft sich auf Kardinal Schönborn, wenn er sagt, dass das Leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu sehr von den kirchlichen Vorgaben abweiche. Schönborn selbst konnte auf Presseanfragen noch nicht reagieren, da er sich auf Reisen befindet.
Die Gemeindemitglieder finden das zu Recht scheinheilig, denn wenn Stangl die Beziehung zu seinem Mann nicht staatlich legitimiert hätte, könnte er problemlos Pfarrgemeinerat sein. Für wiederverheiratete Geschiedene wird heute beim passiven Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat bereits eine Ausnahme gemacht - ein analoge Lösung könnte sich der zuständige Dechant George van Horick im Fall Stangls vorstellen. Die Erzdiözese prüft indessen Formalfehler, die zu einer Aufhebung der Wahl führen könnten.
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http://regionaut.meinbezirk.at/mistelbach/chronik/schwuler-darf-nicht-pfarrgemeinderat-werden-d150973.html
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