Der Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger kämpft um die umstrittene Neuregelung, welche Zwangs-HIV-Tests erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine ansteckende Krankheit übertragen könnte (§ 178 StGB). Er denkt dabei an Fälle, in denen Polizist_innen im Zuge von Amtshandlungen oder aus heiterem Himmel von Personen gebissen, bespuckt oder mit Injektionsnadeln verletzt werden und sich dann - oft monatelang - Sorgen machen, ob sie sich mit HIV infiziert haben. Eine Blutuntersuchung beim Täter oder der Täterin würde ihnen Gewissheit verschaffen, so der Gewerkschafter.
Das ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung, kontert Rechtsanwalt Helmut Graupner. Nach der seit den 1950er Jahren bestehenden ständigen Rechtssprechung des VfGH darf ein Verdächtiger nicht zur Blutabnahme gezwungen werden, um sich selbst einer Straftat zu überführen. Ausnahmen bestehen bei bestimmten schweren Straftaten (Verbrechen mit einem Strafrahmen von über 5 Jahren, Sexualdelikten und Körperverletzung im Zuge der Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit in berauschtem Zustand, also Verkehrsunfällen mit Personenschaden, wenn der Lenker/die Lenkerin alkoholisiert war). Überdies sei das neue Gesetz in keiner Weise geeignet, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde, nämlich Polizist_innen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insbesondere mit HIV, zu nehmen.
Auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk hat verfassungrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung. Ausnahmen aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit seien im Fall eines "starken öffentlichen Bedürfnisses" zwar zulässig, aber selbst wenn man die Angst der Polizisten vor HIV als solches sähe, ist es "absolut säumig, eine derart sensible Materie huschpfusch ohne Verfassungsmehrheit zu beschließen," erklärte er gegenüber dem "Standard". Im Gespräch mit dem ORF ergänzte Funk, dass die zwangsweise Blutabnahme auch medizinisch sinnvoll sein müsse, um verfassungskonform zu sein.
Genau diese medizinische Sinnhaftigkeit darf bezweifelt werden. Erstens wird HIV nicht durch Spucken oder Beißen übertragen und zweitens gibt ein HIV-Test beim Täter oder der Täterin (womöglich Wochen oder Monate nach der Tat, wenn die Person erst gefunden und vorgeführt werden muss) dem oder der Verletzten keine Informationen darüber, ob tatsächlich eine Ansteckung erfolgt ist. Ein HIV-Test bringt hingegen schon 2 Wochen nach einer möglichen Ansteckung Gewissheit.
Hermann Greylinger ist von diesen Einwänden unbeeindruckt. Die Polizeigewerkschaft habe seit Jahren um dieses Gesetz gekämpft, das es in Deutschland (allerdings unter anderen Rahmenbedingungen) schon längere Zeit gibt. Notfalls müsse es eben in den Verfassungsrang erhoben werden. Die Diskussion kann in der ORF TVThek nachgehört und -gelesen werden.
Links: http://tvthek.orf.at/programs/1225-ZIB-24/episodes/3497615-ZIB-24/3497635-Verpflichtender-Bluttest
http://tvthek.orf.at/programs/1225-ZIB-24/episodes/3497615-ZIB-24/3497637-Live-Studiogespraech
http://orf.defacto.at/3497615_3497637.html
http://orf.defacto.at/3497615_3497635.html
http://derstandard.at/1326503617691/Umstrittene-Neuerung-Zwang-zur-Blutabnahme-fuer-HIV-Verbreiter
http://www.rklambda.at