Australien - Von der australischen Regierung geplante Maßnahmen zum Schutz vor Websites mit verbotenen Inhalten (zB kinderpornographisches oder gewaltverherrlichendes Material) führen zu heftigen Diskussionen nicht nur in Australien. Vor wenigen Tagen war über Wikileaks (
www.wikileaks.org) eine schwarze Liste bekannt geworden, die von der zuständigen Behörde Australian Communications and Media Authority (ACMA) stammen soll (die Authentizität wird von dieser bestritten) und auf der sich nicht nur eindeutig rechtswidrige oder zumindest rechtlich bedenkliche Websites befanden, sondern auch eine Anzahl von Schwulenportalen mit zulässigem pornographischem Inhalt. Daneben gehören aber auch Youtube-Links, Wikipedia-Einträge und Hompages bestimmter Glaubensgemeinschaften und sogar die Website einer australischen Zahnärztin zu den Zensuropfern.
Queer.de berichtet über ähnliche Bestrebungen in Deutschland. Besonders Familienministerin Ursula Von der Leyen will ein Gesetz, das das Filtern unerwünschter Webinhalte vorschreiben soll. Gleichzeitig setzt sie aber auch auf die freiwillige Mitarbeit großer Provider. Dass eine solche "freiwillige" Zensur ohne Rechtsgrundlage rechtsstaatlich bedenklich ist, scheint sie nicht zu stören. Datenschützer weisen auf mehrere Gefahren hin: Wenn die technische Möglichkeit des Filterns einmal geschaffen wurde, werden sich neben strafrechlich verbotenen Inhalten wie Kinderpornographie bald auch andere "unerwünschte" Websites auf der Abschussliste finden - seien es jetzt Portale, die den deutschen Jugendschutzvorschriften nicht entsprechen (dazu gehört zB das beliebte Portal Gayromeo) oder Seiten mit urheberrechtlich strittigen Angeboten. Außerdem soll bei jedem Zugriffsversuch auf eine gelistete Website ein Warnhinweis des Bundeskriminalamtes eingeblendet werden - das schafft Möglichkeiten zur Protokollierung und Strafverfolgung.
Queer.de bringt das Beispiel eines Bloggers aus Deutschland, der die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden erregte, weil er auf eine Sperrliste dänischer
Behörden bei Wikileaks aufmerksam gemacht hatte, um die Liste wegen der
Sperrung von eindeutig nicht kinderpornografischen Seiten zu
kritisieren. Er hatte dafür einen Link zu einer Seite gesetzt, die
einen Link zu der Datei von Wikileaks gesetzt hatte. Das reichte einer
Staatsanwaltschaft und einem Richter, um eine Hausdurchsuchung zu
erlassen, Computer zu beschlagnahmen und Ermittlungen wegen Besitz und
Verbreitung kinderpornografischer Schriften aufzunehmen. Der
Durchsuchungsbeschluss geht davon aus, dass der Beschuldigte Seiten aus
der Liste getestet hätte und sich damit kinderpornografisches Material
zumindest im Cache finden lassen würde. Quelle: queer.de vom 20. März 2009
wikileaks.org ist derzeit wegen Überlastung der Server nicht erreichbar und bittet um Spenden für eine dringend nötige Kapazitätserweiterung.
Links: http://www.queer.de/detail.php?article_id=10157
https://s.p10.hostingprod.com/@spyblog.org.uk/ssl/wikileak/2009/03/australian-censorship-of-wikileaksorg.html
http://wikileaks.org/
http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1155.html (wikileaks.org offline: hoher Nutzeransturm wegen angeblicher url-Sperrliste)
http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/1096.html (Verschärfte Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet)
http://news.google.com/news?pz=1&ned=us&hl=en&q=ACMA
http://www.smh.com.au/news/technology/campaign-against-net-censorship-builds/2009/03/21/1237526374996.html (Campaign against net censorship builds, AAP, Syndey Morning Herald)
http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5ibxVSu1tEp5K-rd29EHncvz6OggAD971RA806 (Australian Internet `blacklist' prompts concern, Kristen Gelineau, AP)