Deutschland - Nico P. darf nach Auskunft des Innenstaatssekretärs von Sachsen-Anhalt bis zur endgültigenn Entscheidung über seine Aufenthaltserlaubnis bei seiner Partnerin Daniela in Berlin leben. Nico P. Nico lebt bislang als geduldeter Asylsuchender in Deutschland und ist durch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit seiner transsexuellen Partnerin Daniela verbunden, die aufgrund des geltenden Transsexuellengesetzes (TSG) rechtlich nicht als Frau anerkannt wird. Quelle: Newsletter des LSVD vom 17. März 2009
Der vollständige Newsletter:
Wie Sachsen-Anhalts Innenstaatssekretär Rüdiger Erben mitteilt, hat die
zuständige Ausländerbehörde Nico P. eine mehrmonatige Erlaubnis zum
Aufenthalt in Berlin erteilt, um ihm „bis zur Entscheidung den
Aufenthalt bei seiner Partnerin zu ermöglichen“. Dazu erklärt Martin
Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD
Sachsen-Anhalt:
Wir sind erleichtert über die Entscheidung der Ausländerbehörde und
freuen uns für Nico und seine Partnerin Daniela, dass deren erzwungenes
Getrenntleben ein vorläufiges Ende gefunden hat. Beide können nun bis
zur Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zusammenleben. Gleichzeitig danken wir Staatssekretär Rüdiger Erben vom
Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt dafür, dass er sich
unserer Bitte angenommen hat, sich für ein Zusammenleben der beiden
Lebenspartner einzusetzen. Wir werden weiter darauf drängen, dass Nico
eine endgültige Aufenthaltserlaubnis erhält.
Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Abschiebung von
Nico P. bis zum Abschluss des behördlichen Verfahrens auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis vorerst verhindert. Das Gericht hatte
deutlich gemacht, dass es die Abschiebungsandrohung und die Ablehnung
einer Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der geltenden
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und insbesondere des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für nicht rechtmäßig hält.
Der LSVD hatte die Entscheidung des Gerichts begrüßt, da sie deutlich
macht, dass schutzwürdige Interessen von eingetragenen Lebenspartnern
durch die Behörden genauso zu berücksichtigen sind wie von Eheleuten.
Nico lebt bislang als geduldeter Asylsuchender in Deutschland und ist
durch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit seiner transsexuellen
Partnerin Daniela verbunden, die aufgrund des geltenden
Transsexuellengesetzes (TSG) rechtlich nicht als Frau anerkannt wird.
Die Vorgeschichte: http://www.blu.fm/subsites/detail.php?id=1905
Links: www.lsvd.de
http://bundesrecht.juris.de/tsg/index.html TSG in der geltenden Fassung.