New York - Mit einem Mythos räumt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch auf: Die diskriminierenden Gesetze, die in vielen ehemaligen britischen Kolonien noch immer konsensuale gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen unter Strafe stellen (im Englischen als Sodomy Laws bezeichnet), sind nicht Ausdruck von traditionellen kulturellen Überzeugungen der einheimischen Bevölkerung, sondern Überbleibsel der Kolonialherrschaft.
Wenn Menschenrechtsorganisationen versuchten, diese Sodomy Laws unter Berufung auf die internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu bekämpfen, konterten die betreffenden Staaten, dass diese Gesetze Teil ihrer indigenen Kultur seien und daher ebenfalls unter Schutz stünden.
Die Studie von Human Rights Watch beweist nun, dass die diversen Sodomy Laws nicht auf indigene Traditionen zurückgehen, sondern auf ein von der britischen Kolonialmacht 1860 in Indien erlassenes Strafgesetz. In den übrigen Kolonien wurden nahezu wortgleiche Gesetze erlassen. Mittlerweilen haben die unabhängig gewordenen Staaten ihre Strafgesetze zwar zum Teil schon novelliert, aber im Kern enthalten sie immer noch viktorianische Sexualmoral.
Vor dem indischen Verfassungsgerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, mit dem Section 377 des indischen Strafgesetzbuchs bekämpft werden soll. Auch hier beruft sich die indische Regierung darauf, dass es sich beim Sodomieverbot um einen authentischen Ausdruck indigener Kultur handle, obwohl Human Rights Watch gezeigt hat, dass es vor der britischen Kolonialherrschaft in Indien kein Verbot homosexueller Handlungen gab.
In Großbritannien selbst sind die einschlägigen Strafgesetze im Laufe der letzten Jahrzehnte zunächst gelockert und dann aufgehoben worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 1981 zu Recht erkannt, dass das Totalverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht [1], das UN Menschenrechtskomitee stellte 1994 fest, dass sie mit dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Widerspruch stehen [2]. Es wird also Zeit, dass auch die ehemaligen britischen Kolonien ihre Gesetze an die Gegenwart anpassen. Quelle: Leonard Link vom 15. März 2009
[1] Dudgeon v. United Kingdom, Appl. No. 7525/76
[2] Toonen v. Australia
Eine Zusammenfassung der erwähnten Studie von HRW ist unter dem Titel "Guest Opinion — British Sodomy Laws Linger in Former Colonies"
(Autor: Scott Long) im April-Heft von "The Gay and Lesbian Review" erschienen. http://www.glreview.com/ Online bei Westlaw unter 2009 WLNR 4901774
http://newyorklawschool.typepad.com/leonardlink/2009/03/a-spurious-defense-of-sodomy-laws-in-the-former-british-colonies.html