Wien - Mit "Absurditäten statt Hilfe" betitelt das Rechtskomitee Lambda seine Stellungnahme zu dem vorige Woche im Justizausschluss des Nationalrats beschlossenen "Zweiten Gewaltschutzgesetz". So wird in Zukunft auch das wissentliche Betrachten von pornographischen Darstellungen Minderjähriger strafbar sein und zwar unabhängig vom Alter des Täters oder der Täterin.
Das RKL findet es absurd, dass 17jährige dafür bestraft werden können, dass sie Fotos von anderen 17jährigen anschauen, dies umso mehr, als die Judikatur der letzten Jahre den Begriff "Kinderpornographie" sehr weit ausgelegt hat und darunter nicht nur pornographische Darstellungen von Personen, die vielleicht 17, vielleicht aber auch älter sein könnten, subsumiert hat, sondern auch einfache Nacktfotos, wenn darauf ein eregierter Penis zu sehen war. Unverständlich scheint es auch, warum das Betrachten im Internet strafbar sein soll, bei anderen Gelegenheiten (Ansehen eines Films, Durchblättern eines Magazins) jedoch nicht.
Zu den weiteren Änderungen gehört, dass die Tilgungsfrist für § 207 b verdoppelt wurde. Konsensuale geschlechtliche Handlungen mit 14-16jährigen oder, im Fall von Entgeltlichkeit, sogar mit bis unter 18jährigen werden dadurch auf eine Stufe mit Vergewaltigung und Kindesmissbrauch gestellt. Quelle: Aussendung des RK Lambda.
Links: http://www.rklambda.at/dokumente/news_2009/News-de_PA-090304-Gewaltschutzgesetz.pdf
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00271/pmh.shtml
http://www.gayboy.at/news/14452