Ein fünfköpfiger Senat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 11. April die Beschwerde Russlands gegen die Entscheidung vom 21. Oktober des Vorjahres (Alekseyev v. Russia) zurückgewiesen. Das Urteil, mit dem die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit durch die Moskauer Behörden für konventionswidrig erkannt wurde, wird damit rechtskräftig und die Nikolaj Alexejew zugesprochenen 30.000 Euro an Schmerzengeld und Verfahrenskosten werden fällig.
In dem Urteil vom 21. Oktober 2010 (Application nos 4916/07, 25924/08 and 14599/09) hatte das Gericht festgestellt, dass Russland durch das Verbot von insgesamt 164 im Zeitraum Mail 2006 bis Mai 2008 von LGBT-Aktivist_innen und Gruppen angemeldeten Demonstrationen und Mahnwachen die Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit), 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hatte. Im Jänner hatte die russiche Regierung gegen das Urteil Bescherde erhoben, die nunmehr abgewiesen wurde.
Die Entscheidung sei ein Sieg nicht nur für LGBT-Rechte, sondern auch für alle Personen, die sich in Russland versammeln wollen, freute sich Alexejew. Der Termin für die heurige Parade in Moskau steht schon fest: Sie wird am 28. Mai stattfinden. Am 27. Mai 1993 hatte der damalige Präsident Boris Jelzin die Abschaffung des Totalverbots für sexuelle Kontakte unter Männern unterschrieben. Seit 2006 versuchen russische Aktivist_innen, rund um dieses Datum in Moskau eine Pride-Parade durchzuführen.
Links: http://www.gayrussia.eu/en/russia/1125/
http://www.gayrussia.eu/en/russia/1110/
http://www.gayrussia.eu/en/russia/1108/
http://www.humanrightseurope.org/2011/04/court-confirms-judgement-against-moscow-gay-parade-ban/
http://schwulissimo.de/politik/46817/GerichtshofbestaetigtDemo-Recht.htm?xid=rk57g46safaqo5t14p4fh82222
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=875961&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649 (Alekseyev v. Russia)
http://www.internet4jurists.at/gesetze/emrk.htm