Genf - Im Rahmen der Sitzung des UN Menschenrechtsrats verabschiedete eine Gruppe von 85 Staaten eine gemeinsame Erklärung, die jegliche Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer realen oder auch nur vermuteten “sexuellen Orientierung / Geschlechtsidentität” verurteilt. Die Erklärung mit dem Namen "Joint statement on ending acts of violence and related human rights violations based on sexual orientation", die von der kolumbianischen Regierung eingebracht wurde, ruft die Erklärungen, die in der Vergangenheit vor dem Menschenrechtsrat (2006) und der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Genf gemacht wurden, in Erinnerung und unterstreicht die Universalität der Menschenrechte. Die Staaten betonten nochmals, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte jedem Menschen ohne Ausnahme die in ihr aufgeführten Rechte garantiere und dass, wenn ein Staat einzelne Individuen aufgrund ihrer "sexuellen Orientierung / Geschlechtsidentität" strafrechtlich verfolge, diskriminiere und ihr Leben bedrohe, die Staatengemeinschaft zum Schutz der Menschenrechte eintreten müsse.
Im Vergleich zu früheren Erklärungen ist die Zahl der Unterstützerstaaten deutlich gestiegen. Während im Jahr 2006 nur 54 Staaten vor dem selben Gremium eine vergleichbare Erklärung unterstützten, waren es im Jahr 2008 vor der UN Vollversammlung schon 66 Staaten. In diesem Jahr traten 85 von 192 Staaten für den Schutz von sexuellen Minderheiten auf UN Ebene ein. Der Vatikan verweigerte die Unterschrift des Joint Statements, ebenso wie die fünf Europaratsmitglieder Belarus, Russland, Aserbaidschan, Moldawien und die Türkei. Als erster Staat der englischsprachigen Karibik, in der viele Gesetze aus der britischen Kolonialzeit noch in Kraft sind, die homosexuelle Handlungen Kriminalisieren, unterzeichnete Dominica die Erklärung. Dass alle arabischen Staaten ebenso wie die meinsten afrikanischen Staaten die Erklärung nicht unterstützten, verwundert nicht weiter.
Der Vertreter des Heiligen Stuhls, Erzbischof Silvano M. Tomasi bedauerte, dass in der Debatte über den Schutz der sexuellen Orientierung Gefühle und Gedanken von Menschen mit Handlungen vermischt wurden. Ein Staat dürfe niemals Menschen wegen ihrer Gefühle oder Gedanken verfolgen, auch nicht wegen ihrer sexuellen Gefühle. Es sei aber Konsens zwischen den Staaten, dass bestimmte sexuelle Handlungen verboten sein müssen. Dabei vermischte er allerdings auch ddie Debatte, indem er Pedophilie und Inzest als Beispiele nannte. Außerdem bedauerte Tomasi, dass in Debatten über gesellschaftliche Fragen Personen, die gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen nicht unterstützten, angegriffen würden. Eine Begründung dafür, warum der Vatikan die gemeinsame Erklärung nicht unterstützen kann, gab er nicht.
Nigeria erklärte namens der afrikanischen Staatengruppe, dass Gesetze, welche die sexuelle Orientierung kriminalisieren, beseitigt werden sollten, unterzeichnete die gemeinsame Erklärung aber nicht.
Eine ausführlichere Analyse der Erklärung und einzelner Stellungnahmen dazu auf Deutsch findet sich im Blog des csdso (Center for the Study of Discrimination based on Sexual Orientation am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin), auf Englisch im Blog equal-jus. Die konservative amerikanische Website Lifesitenews spricht von einer Rückkehr der "Schlacht und die sexuelle Orientierung".
Für die 19. Sitzung des Menschenrechtsrats ist eine Podiumsdiskussion über HIV/AIDS geplant.
Links: http://www.csdso.org/archives/1095
http://www.equal-jus.eu/node/267
http://www.lifesitenews.com/news/sexual-orientation-battle-returns-to-un-human-rights-council/
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=10896&LangID=E