Budapest - Unter der Schlagzeile "Jenseits von Gloria Gaynor" beschreibt Lene Bayerlein in der deutschsprachigen ungarischen Zeitung Pester Lloyd die Situation von Lesben, Schwulen und Transgender in Ungarn.
Ungarn galt lange Zeit als Homosexuellen gegenüber liberal. Seit 1995 wird in Budapest regelmäßig der Christopher Street Day gefeiert. In den letzten zwei Jahren kam es jedoch zu gewalttätigen Angriffen auf die Parade und auch die homophob motivierte Gewalt im Alltag nahm zu. Vertreter der ungarischen Lesben- und Schwulenszene führen die Entwicklung auf zwei Ursachen zurück: Einerseits habe sich bei konservativen und rechten Kreisen nach der Wiederwahl der Sozialisten 2006 Frustration breit gemacht, die zu vermehrter Gewaltbereitschaft führe. Andererseits führt die konsequentere Einforderung von Gleichberechtigung dazu, dass die Ungarn und Ungarinnen Lesben und Schwule nicht mehr, wie früher, ignorieren können. Die Folge sei eine Spaltung der Gesellschaft in "dafür" und "dagegen". Kisdubos, ein DJ und Partyveranstalter meint: "Das einzige, was sich in den letzten Jahren sichtbar verändert hat, ist der Frustrationslevel der Ungarn. Und in solchen Situationen bekommen gewalttätige Extremisten immer Zulauf, was den queeren Emanzipationsprozess aber nicht aufhalten wird, er wird nur etwas lauter vor sich gehen." Für die Parade im Sommer sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geplant.
Ob der neue Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz im Parlament eine ausreichende Mehrheit finden wird, ist noch unklar: beim früheren Entwurf hatte die Tatsache, dass das Gesetz auch eine Möglichkeit für heterosexuelle Paare schaffen würde, die (noch) nicht heiraten wollten, für breite Akzeptanz gesorgt. Genau diese Regelung war aber für den ungarischen Verfassungsgerichtshof im Vorjahr der Grund, den Entwurf für verfassungswidrig zu erklären, da er eine "direkte Konkurrenz zur Ehe" darstelle. Sollte das neue Partnerschaftsgesetz im Sommer in Kraft treten, wird es zwar wichtige Verbesserungen bringen, zum Beispiel im Erbrecht, aber keine Gleichberechtigung. Die Adoption von Kindern und die Führung eines gemeinsamen Namens bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso verwehrt wie die Bezeichnung "Ehe". Quelle: Pester Lloyd vom 3. März 2009.
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