Am 12. April fand vor einer Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Anhörung im Fall Gas und Dubois gegen Frankreich (Appl. No. 25951/07) statt. Die Videoaufzeichnung ist in den Originalsprachen online (es wurde auf Französisch und Englisch plädiert).
Valérie Gas und Nathalie Dubois sind seit 1989 ein Paar, im Jahr 2000 hat Nathalie Dubois das gemeinsame Kind nach einer anonymen Samenspende in Belgien [1] in Frankreich auf die Welt gebracht. 2002 haben die beiden Frauen eine registrierte Partnerschaft (PACS) geschlossen. 2004 beantragte Valérie Gas die Adoption des Kindes ihrer Partnerin. Diese wurde von den zuständigen französischen Gerichten 2006 mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht im Interesse des Kindes sei, da im Falle einer Adoption die rechtliche Verwandtschaftsbeziehung zur leiblichen Mutter beendet würde. Im übrigen seien die Voraussetzungen für eine Adoption aber erfüllt, stellten die Gerichte fest. Die Klägerinnen stützen ihre Klage beim EGMR auf die Artikel 8 (Schutz des Privat- und Familienlebens) und 14 (Diskriminierungsverbot).
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