Thursday, 2. September 2010
Keine Scheidung für schwules Paar in Texas
J.B. und H.B. hatten 2006 in Massachusetts geheiratet. Sie übersiedelten später nach Dallas, Texas, und trennten sich im November 2008. JB brachte beim örtlichen Familiengericht eine Scheidungsklage ein, in der er einen Antrag auf Aufteilung es ehelichen Vermögens und auf Wiedererlangung seines Geburtsnamens stellte, da er nicht mehr den Nachnamen seines (ex-)Gatten führen wollte. Unmittelbar nachdem die Klage bekannt geworden war, intervienierte der Attorney General von Texas. Die Erstrichterin erklärte gegen die Meinung des Attorney General, dass sie zuständig sei und dass das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen Art. 14 der US Verfassung verstoße. Dagegen berief der Attorney General. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung des Erstgerichtes auf.
Der erste Teil der Berufungsentscheidung beschäftigt sich mit der Rolle des Attorney General und dessen Recht, in Verfahren einzugreifen, wenn es in dem Verfahren um die Verfassungsmäßigkeit texanischer Gesetze geht. Zur Frage des Scheidungsrechts erkannte das Gericht folgendes:
Die Scheidung eines gleichgeschlechtlichen Paares würde gegen die Gesetze von Texas verstoßen, da es eine indirekte Anerkennung ihrer Ehe wäre. Man kann keine Scheidung beantragen, ohne das Bestehen einer Ehe geltend zu machen. Ohne Ehe gebe es aber nichts, worüber das Gericht entscheiden könne.
Das Gericht sei auch nicht verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat geschlossene Ehe aus Gründen der Billigkeit ("comity") ausschließlich für den Zweck der Scheidung anzuerkennen, da dies den Gesetzen von Texas, anders als z.B. in New York, dessen Präzedenzfälle herangezogen wurden, ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare verstoße auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot der US Verfassung. In der Begründung widersprach das Gericht den Argumenten von Richter Walker in der Anfang August ergangenen kalifornischen Perry v. Schwarzenegger Entscheidung, ohne explizit darauf Bezug zu nehmen. Das Gericht bezeichnete das Recht, das J.B. haben wollte, als Recht auf eine "gleichgeschlechtliche Ehe" (zum Unterschied vom Recht auf Ehe). Ein solches sei in der Rechtstradition nicht tief verankert und daher kein Verfassungsrecht. Daher sei die Frage, ob der Gesetzgeber heterosexuelle und homosexuelle Paare im Eherecht unterschiedlich behandeln darf, nach der "rational basis" Doktrin zu prüfen, befand das Gericht, um dann das Natürlichkeitsparadigma ("Because only relationships between opposite-sex couples can naturally produce children ...") als rationalen Grund für die Ungleichbehandlung anzuerkennen.
Es gebe auch keinen Grund, das Recht auf Scheidung nach anderen Kriterien als das Recht auf Ehe zu prüfen, da das Scheidungsrecht ein integraler Bestandteil des texanischen Eherechts sei, das darauf ausgerichtet ist, verheiratete Paare und Familien zu schützen. Die Supreme Court Entscheidungen Lawrence v. Texas und Romer v. Evans seien für den Fall irrelevant.
Gegen die Entscheidung des Texas Court of Appeals ist die Berufung an den Supreme Court of Texas möglich, dieser ist aber nicht verpflichtet, darüber zu entscheiden.
Offen bleibt bei der Entscheidung, welche Möglichkeiten der Kläger hat, seine Ansprüche (Rückerlangung seines Geburtsnames und Aufteilung des gemeinsam mit seinem Partner erwirtschafteten Vermögens) durchzusetzen. Offen bleibt auch die Frage, was passiert, wenn einer der beiden Partner wieder heiraten will. Angenommen, einer von ihnen würde die Frau seiner Träume kennenlernen und heiraten wollen, wäre das in Texas problemlos möglich, da er ja als ledig gilt. In Bundesstaaten, die die in Massachusetts geschlossene Ehe anerkennen, wäre er dann aber als Bigamist strafbar.
Der Fall: In the Matter of the Marriage of J.B. and H.B., No. 05-09-01170-CV. Court of Appeals of Texas, Fifth District, Dallas, Entscheidung vom 31. August 2010
Links: http://www.5thcoa.courts.state.tx.us/cgi-bin/as_web.exe?c05topin.ask+D+333085 (die Entscheidung)
http://www.leagle.com/unsecure/page.htm?shortname=intxco20100831828 (die Entscheidung, formatiert)
http://www.5thcoa.courts.state.tx.us/EDOCS/09/091170.HTM (Eingaben und Transkripte der mündlichen Verhandlung)
http://newyorklawschool.typepad.com/leonardlink/2010/09/no-gay-divorces-for-texas.html
http://www.queernews.at/archives/1440 (ähnliche Entscheidung in Pennsylvania)
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