Mit einer 9 zu 2 Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Mexikos gestern die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Öffnung der Ehe auch hinsichtlich jener Bestimmungen bestätigt, welche gleichgeschlechtlichen Eltern die Adoption erlauben. Die Adoptionen müssen in ganz Mexiko anerkannt werden. In zwei vorangegangenen Entscheidungen hatte das Höchstgericht die Öffnung der Ehe als verfassungskonform erkannt und festgehalten, dass in Mexiko Stadt geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in allen 31 Staaten Mexikos anerkannt werden müssen.
Die Öffnung der Ehe wurde vom Parlament des Distrikts Mexiko Stadt im Dezember 2009 beschlossen und ist Anfang März 2010 in Kraft getreten. Seither haben bereits knapp 300 schwule und lesbische Paare geheiratet. Angefochten wurde das Gesetz von der konservativen Bundesregierung Mexikos.
Schwule und Lesben können nun in Argentinien, Belgien, Island, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Mexiko Stadt, Connecticut, Iowa, Massachusetts, New Hampshire, Vermont und Washington, D.C. heiraten. In Israel können gleichgeschlechtliche Paare zwar nicht heiraten (da es keine zivile Trauung gibt), aber im Ausland geschlossene Ehen zwischen Partner_innen des gleichen Geschlechts werden anerkannt.
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http://joemygod.blogspot.com/2010/08/mexico-approves-gay-adoption.html
http://www.boxturtlebulletin.com/2010/08/16/25459
http://www.zeit.de/news-nt/2010/8/17/iptc-hfk-20100817-4-25991564xml
http://www.nytimes.com/2010/08/17/world/americas/17briefs-Mexico.html
http://edition.cnn.com/2010/WORLD/americas/08/16/mexico.gay.adoption/