Deutschland - Vor neun Jahren, am 1. August 2001, trat in Deutschland nach langen Diskussionen das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Kraft. Damit konnten schwule und lesbische Paare erstmals bundesweit eine rechtliche anerkannte Beziehung eingehen. Auch wenn die Rechtsstellung der Lebenspartner_innen in vielen Punkten schlechter war als jene von Ehepartner_innen, setzte sich das Rechtsinstitut durch und monatelang berichteten große und kleine Zeitungen über die erste schwule oder lesbische Hochzeit in dieser Stadt oder jener Gemeinde, bis gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt schließlich zum Alltag gehörten.
Thüringen und Baden-Württemberg verweigern eintragungswilligen Paaren das Standesamt. Hier sind die Kreisverwaltung bzw. das Landesratsamt zuständig. Auch Bayern sträubte sich sehr lange und öffnete erst 2009 die Standesämter. Auch ehemalige Gegner_innen des Lebenspartnerschaftsgesetzes anerkennen heute, dass es für die gesellschaftliche Anerkennung von Lesben und Schwulen unverzichtbar ist, schreibt Manfred Bruns in einer Presseaussendung des LSVD zum Jahrestag und führt weiter aus:
Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 war ein Meilenstein für den demokratischen Rechtstaat. Viele Tausend homosexueller Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen die Möglichkeit der rechtlichen Absicherung und Anerkennung ihrer Partnerschaften genutzt. Vor neun Jahren war die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgesprochen umstritten. Heute müssen selbst ehemalige Gegner anerkennen, dass sich das Rechtsinstitut als unverzichtbares Element der gesellschaftlichen Anerkennung von Lesben und Schwulen erwiesen hat.
Rechtlich ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft weitgehend der Ehe angeglichen, insbesondere was die Verpflichtungen betrifft. Trotz des Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetzes, der Gleichstellung in den Landesgesetzen und der Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht fehlt immer noch die längst fällige steuerliche Gleichstellung. Die Behauptung der Gegner, eine Anerkennung der Lebensformen von Lesben und Schwulen würde negative Folgen für die Familie haben, hat sich als vollkommen absurd erwiesen.
Die Weiterführung zweier paralleler Rechtsinstitute mit den gleichen Rechtsfolgen ist eine überflüssige bürokratische Rechthaberei. Damit wird permanenter Verwaltungs- und Gesetzgebungsaufwand produziert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe angemahnt, auch die Bevölkerung macht keine Unterschiede mehr. Wir fordern daher die vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Quelle: Newsletter des LSVD vom 28. Juli 2010
Aus österreichischer Sicht muss man anmerken, dass die Diskussion um die Einführung des LPG in Deutschland auch hierzulande erstmals zu einer gewissen Beschäftigung mit dem Thema in den Mainstream-Medien und in der Politik geführt hat. Dennoch dauerte es dann noch fast ein Jahrzehnt, bis auch in Österreich Eingetragene Partnerschaften geschaffen wurden. In vielen Staaten ist das Rechtsinstitut registrierter gleichgeschlechtlicher Partnerschaften inzwischen schon wieder Geschichte und Lesben und Schwule können wie Heterosexuelle eine Zivilehe eingehen.
Links: http://www.lsvd.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Ehe