Washinton D.C. - Der District of Columbia Court of Appeals bestätigte am 15. Juli eine unterinstanzliche Entscheidung und damit die Entscheidung der Wahlbehörde von Washington D.C., die eine Referendumsinitiative zur Einführung eines die Ehe auf eine Verbindung von Mann und Frau einschränkenden Gesetzes abgewiesen hatte, weil sie gegen das in Washington D.C. geltende Antidiskriminierungsverbot verstößt. Damit ist die Öffnung der Ehe in Washington D.C. Damit sind alle Versuche von Gleichheitsgegnern rund um den den konservativen Bischof Harry R. Jackson, die Öffnung der Ehe im District of Columbia zu verhindern, gescheitert.
Jackson hatte seit dem 5. Mai 2009, als der District Council, die gesetzgebende Körperschaft des District of Columbia, ein Gesetz zur Anerkennung von in anderen Bundesstaaten geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen beschloss, eine ganze Reihe von Rechtsmitteln ergriffen. Am 27. Mai, während das eben genannte Gesetz noch in der 30tägigen Bestätigungsphase des U.S. COngress war, beantragten sie ein Referendum, in dem die Wähler_innen darüber entscheiden sollten, ob gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden sollten. Die Wahlbehörde (Board of Elections and Ethics) entschied am 15. Juni, dass ein solches Referendum nicht zulässig wäre, da es gegen das geltende Diskriminierungsverbot (Human Rights Act) verstößt. (Das Gesetz über die Bürgerinitiativen verbietet der Wahlbehörde ausdrücklich die Annahme von solchen Referenden. [1]) Die Initiator_innen des Referendums brachten daraufhin einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, durch den sie die Wahlbehörde zwingen wollten, ihre Initiative anzunehmen. Am 30. Juni wies Richterin Judith Retchnin diesen Versuch ab und befand, dass die Abweisung durch das Board of Elections Rechtens gewesen sein. Dagegen erfolgte kein Rechtsmittel. [2]
Am 1. September legten Jackson und seine Mitstreiter der Wahlbehörde ein neue Initiative vor, deren Text “Only marriage between a man and a woman is valid or recognized in the District of Columbia” lautete. Nach einer Verhandlung am 26. Oktober 2009 entschied die Behörde, dass auch diese Initiative gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und damit unzulässig ist. Jackson zog gegen die Entscheidung wieder vor Gericht. Am 14. Jänner 2010 entschied Richterin Macaluso vom Superior Court of D.C., dass das Verbot von gegen den Human Rights Act verstoßenden Initiativen keine unzulässige Einschränkung des Petitionsrechts sei und dass das Board of Elections im Rahmen der Gesetze korrekt gehandelt hat. Dieses Urteil wurde nun im Rechtsmittelverfahren bestätigt.
[1] As amended by the Committee, Bill 2-317 required the Board to refuse to accept an initiative petition if the petition authorizes, or would have the effect of authorizing, discrimination for any reason other than of individual merit, including, but not limited to discrimination by reason of” sex or sexual orientation, among others. Bill 2-317, § 16(l)(6) (Committee Print No. 1).
[2] Unterstützer_innen von Bischof Jackson sollen laut Zeitungsberichten argumentiert haben, dass der Human Rights Act für Schwule und Lesben nicht gelte, da diese "untermenschlich" wären. http://www.edgeboston.com/index.php?ch=news&sc=&sc2=news&sc3=&id=93206
Links: http://metroweekly.com/poliglot/2010/07/15/10-CV-20_JACKSON_MTD.pdf
http://www.glaa.org/archive/2010/nicklesmarriageappealsbrief0319.pdf
http://newyorklawschool.typepad.com/leonardlink/2010/07/no-referendum-against-samesex-marriage-for-dc.html
http://www.nclrights.org/site/PageServer?pagename=issue_caseDocket_Jackson_v_DC_Board_of_Elections_and_Ethics
http://www.dcappeals.gov/dccourts/appeals/pdf/10-CV-20_JACKSON_MTD.PDF
http://www.dccourts.gov/dccourts/docs/2009CA008613B.pdf
http://www.dccourts.gov/dccourts/docs/09-4350_Jackson_v_DCBOEE.pdf