Heidelberg - Der Heidelberger Bürgermeister Wolfgang Erichson klagt seine eigene Stadt. Der Grund: sie verweigert ihm den allen verheirateten Beamten zustehenden Ehegattenzuschlag mit der Begründung, dass sein Gatte ein Mann ist.
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht geht es Erichson nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, wie Erichson im Interview mit dem Spiegel betonte: "Wenn ich es als Bürgermeister für Gleichstellung nicht mache, wer dann?" Bei den Pflichten seien eingetragene Partner_innen gleichgestellt, bei den Rechten noch lange nicht. Als seine Arbeitgeberin sei die Stadt Heidelberg an baden-württembergisches Recht gebunden und dieses sehe den Ehegatten-Zuschlag eben nur für verschiedengeschlechtliche Ehepaare vor, sagt der Heidelberger Oberbürgermeister Eckart Würzner. Die CDU-CSU Koalition im Land gibt als Grund an, dass der Zuschlag der Kindererziehung diene und beruft sich auf einen Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses eine Beschwerde in einem ähnlichen Fall abgelehnt hatte, weil im deutschen Recht keine allgemeine Gleichstellung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft bestehe und die Rechtsangleichung nur punktuell erfolge (BVerfG, 2 BvR 1830/06 vom 6.5.2008). Andere deutsche Bundesländer sehen das freilich etwas anders und bezahlen ihren Dienstnehmer_innen die Ehegattenzuschläge auf der rechtlichen Basis der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie 2003. Quelle: Spiegel v. 02.02.2009
Links: Spiegel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604605,00.html
dieStandard http://diestandard.at/?id=1233309403226
Welt http://www.welt.de/politik/article3117530/Schwuler-Buergermeister-verklagt-Stadt-Heidelberg.html
BVerfG, 2 BvR 1830/06 vom 6.5.2008 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080506_2bvr183006.html