Delaware, USA - Der Supreme Court of Delaware verneinte am 3. Februar 2009 in einer einstimmigen Entscheidung das Besuchs- und Obsorgerecht einer lesbischen Co-Mutter nach der Trennung des Paares. Dieses zu regeln sei Aufgabe des Gesetztgebers.
Zur Vorgeschichte: Lacey Smith und Charlene Gordon lernten sich 1994 kennen und zogen 1995 zusammen. Sie wollten Kinder haben und 2003 adoptierte S. ein Kind aus Kasachstan (da Kasachstan die gemeinsame Adoption durch zwei Personen des gleichen Geschlechts nicht erlaubte). G. nahm zwei Monate Kinderurlaub und arbeitete danach von daheim aus, um beim Kind bleiben zu können, das auch bei ihr mitversichert war. Sie diskutierten die Möglichkeit einer Stiefkindadoption und erhielten die Auskunft, dass diese erst möglich sei, wenn Gordon zumindest ein Jahr lang de facto Elternteil gewesen ist. Inzwischen verschlechterte sich das Verhältnis der beiden Frauen und Gordon zog auf Smith's Aufforderung hin im Mai 2004 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Anfangs durfte sie das Kind noch besuchen, aber dann brach Smith alle Kontakte ab. Gordon klagte auf gemeinsame Obsorge und Besuchsrecht als de facto Elternteil und (später) als gesetzliches Elternteil nach dem Delaware Uniform Parentage Act (DUPA).
Das oberste Gericht Delawares verneinte die gesetzliche Elterschaft Gordons, da diese laut DUPA daran gebunden ist, dass das Elternteil ("der Vater") zumindst zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt und es wie sein eigenes behandelt. Gordon und das Kind hatten aber nur ca. 13 Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt. Eine de facto Elternschaft sei im Gesetz nicht vorgesehen. Der Gerichtshof entschied daher gegen den Antrag Gordons, ließ es aber offen, ob ein gleichgeschlechtlicher Co-Elternteil, der zumindest 2 Jahre lang im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gelebt hat, gesetzlicher Elternteil sein kann. Quelle: Leonard Link, 04.02.2009.