Deutschland. Eingetragene Partnerinnen und Partner haben nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des deutschen Bundesarbeitsgerichts (3 AZR 20/07) die gleichen Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenrenten wie Eheleute. Voraussetzung dafür ist, dass der anpruchsberechtigte Arbeitnehmer am 1. Jänner 2005 noch lebte. Mit diesem Datum wurden die gesetzliche Rentenversicherung und der Versorgungsausgleich nach Lebenspartnerschaften den Regelungen bei der Ehe angeglichen. Der LSVD wertet die Entscheidung als großen Erfolg für die Gleichstellung. Dem Kläger hilft sie leider nicht mehr, da sein Partner bereits im August 2001 verstorben ist. Quelle: Zeit online vom 14.01.2009
Links: Zeit Online http://www.zeit.de/online/2009/03/witwerrente-homosexuelle-partnerschaften
LSVD www.lsvd.de
Presseaussendung des Bundesarbeitsgerichts


