Seit voriger Woche gibt es laut "Der Standard" zwei unterschiedliche Entscheidungen darüber, was über das Privatleben des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider berichtet werden darf. Das Oberlandesgericht Graz hob auf Antrag von Blick und Spiegel Online eine erstgerichtliche Verfügung des Landesgerichts Graz auf, die den Medien unter anderem untersagte zu behaupten, der Verstorbene wäre homo- oder bisexuell gewesen oder hätte einen Liebhaber gehabt.
Die Blick-Entscheidung des OLG Graz bezieht sich laut Standard auf Entscheidungen deutscher Höchstgerichte, die auch vom OGH schon zitiert wurden: Ehebruch sei keine Beleidigung der Ehefrau hieß es dort und die Behauptung, der Sohn sei homosexuell, sei keine Beleidigung des Vaters. Haider war "eine Person des öffentlichen Lebens", betonte das OLG Graz. Auch nach seinem Tod bestehe, "insbesondere wegen der konkreten Umstände seines Todes und die Zeit unmittelbar davor, noch heftiges mediales Interesse, wie nicht zuletzt die hier anhängige Klage zeigt." Fazit: Das Informationsbedürfnis laut Europäischer Menschenrechtskonvention wiege hier schwerer als die von der Konvention ebenfalls garantierte Privatsphäre Claudia Haiders.
Anders sah das OLG Wien eine ähnliche Frage. Die Berichterstattung habe postmortale Persönlichkeitsrechte Jörg Haiders verletzt und Witwe Claudia Haider sei berechtigt, diese Eingriffe zu ahnden erkannte es im Verfahren gegen News Networld, welche die ursprüngliche "Bild" Story über einen angeblichen Sexualpartner Haiders in ihren Medien ausführlich zitiert hatte. Die Frage nach der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Witwe stand in dem Wiener Verfahren nicht zur Debatte. Beim OLG Wien sind weitere Verfahren zur Haider-Berichterstattung noch anhängig, auch das Hauptverfahren in Graz ist noch nicht abgeschlossen. Es wird daher noch einige Zeit dauern, bis die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof landet. Dass sie dort landet, steht angesichts des Interesses der beteiligten Medien an Rechtssicherheit so gut wie fest. Quelle: Der Standard vom 4. März 2010
Links: http://derstandard.at/1267132247860/Gericht-erlaubt-Text-ueber-Haiders-Sex
http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=2910&cHash=f235cd48c4d8aff5212f5888eb0abb6e
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2306234/oberlandesgericht-graz-erlaubt-mediale-enthuellungen-ueber-haider.story