Ein von den Grünen beauftragtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags kommt zum Ergebnis, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche eingetragene Paare vermutlich verfassungswidrig ist.
Grundlage für diesen Schluss ist ein Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2009, in dem dieses festgehalten hatte, dass sich eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen in der "auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner" nicht unterscheiden und dass eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaften gegenüber den Ehen "besonders wichtige Sachgründe" für ihre Zulässigkeit erfordert. Solche wichtigen Gründe liegen aber nicht vor, denn es gibt keine aktuelle empirische Studie, die belegen würde, dass das Kindeswohl in Lebenspartnerschaften gefährdet wäre.
Anders als in Österreich ist in Deutschland bereits jetzt die Stiefkindadoption für Lebenspartner_innen zulässig. Gegen das Verbot der Fremdkindadoption läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Links: http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=2859&cHash=facd44ff5c6ef10b19e0091a4df36382
http://www.welt.de/politik/deutschland/article6423629/Auch-homosexuelle-Paare-sollen-adoptieren-duerfen.html
http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~EF9C43E35E1474D0694D5E37A5E7D84E6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=84&wc_id=13404&bis=
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/kuehle-argumente-fuer-kinder/
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11771
Anmerkung: Das Gutachten selbst ist noch unveröffentlicht, liegt aber lt. deren Angaben der FAZ vor.