Marco Schreuder freut sich in einer heutigen Presseaussendung, dass die Angabe des Personenstandes auf den Meldebestätigungen gestrichen wurde. Er sieht dies als Erfolg der Grünen an, die am 15. Jänner das Zwangsouting seitens des Staates kritisiert hatten.
Der Text der Presseaussendung:
Nach Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare ab dem 1.1.2010 wurden auf dem Meldezettel neue Rubriken eingeführt, da Eingetragene Paare nicht "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" angeben dürfen, sondern eigene Kästchen zum Ankreuzen eingeführt wurden. In einer Pressekonferenz am 15. Jänner 2010 kritisierten die Grünen Andersrum das Zwangouting seitens des Staates.
Nunmehr bestätigt das Innenministerium, das bei so genannten "Bestätigungen der Meldung" - das sind jene Formulare die etwa einer Fahrschule, einer Universität, einer Videothek oder einer Bibliothek vorgelegt werden müssen - der Personenstand seit dem 16. Februar nicht mehr angezeigt wird.
Für Marco Schreuder, Sprecher der Grünen Andersrum, ist das ein großer Erfolg: "Ein staatlich verordnetes Zwangsouting, etwa vor dem Arbeitgeber, einer Behörde oder einer privaten Firma, ist nicht zumutbar. Erfreulich, dass unsere Kritik verstanden wurde und der Personenstand nunmehr auf Meldebestätigungen nicht mehr angezeigt wird. Ich bedanke mich bei allen, die diesbezüglich aktiv wurden, insbesonders bei den Rosa Lila PantherInnen Graz", so Schreuder.
Schreuder betont, dass "so viele geoutete Personen wie möglich zu einer offeneren Gesellschaft beigetragen haben und wichtig sind. Allerdings darf und muss ein Outing immer eine persönliche Entscheidung bleiben und darf nicht zwangsverordnet werden, so lange Diskriminierungen in einer Gesellschaft stattfinden". Daher fordert Schreuder weiterhin, dass die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet wird, bzw. die Eingetragene Partnerschaft auch Heterosexuellen zugänglich gemacht wird, denn "nur so kann niemand zwangsweise geoutet werden", so Schreuder abschließend. Quelle: Presseaussendung der Grünen vom 17. Februar 2009
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