Am 10. Februar 2010 hat das Plenum des Europäischen Parlaments Berichte über den Beitritt Kroatiens, der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei angenommen. Alle drei Berichte fordern die Kandidatenländer auf, lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Minderheiten wirksamen Schutz zu gewährleisten und sie erinnern die Kandidatenländer daran, dass der Schutz aller Minderheiten keine verhandelbare Bedingung für den Beitritt zur Europäischen Union ist.
Der Bericht über Kroatien vermittelt die Besorgnis des Europäischen Parlaments über das faktische Verbot des CSD in Zagreb und fordert die Regierung auf, Schutz vor Diskriminierung effektiv einzuführen und durchzusetzen.
Der Bericht über die frühere jugoslawische Republik Mazedonien bringt die Sorge des Europäischen Parlaments zum Ausdruck, dass das angekündigte neue Antidiskriminierungsrecht sexuelle Orientierung und Geschlechterrollenidentität nicht als Diskriminierungstatbestand umfasst; die Regierung wird aufgefordert, ihr Antidiskriminierungsrecht den Standards der EU anzupassen.
Der Fortschritts-Bericht über den türkischen Beitritt hebt die Mängel im türkischen Strafrecht hervor, das die systematische Verfolgung von LGBT Minderheiten ebenso zulässt wie die Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit.
Europaabgeordnete Ulrike Lunacek, stellvertretende Vorsitzende der Intergroup on LGBT Rights im Europäischen Parlament, einem Zusammenschluss lesbischer, schwuler, bisexueller und transgender Abgeordneter, kommentiert: "Ich bin froh, dass unserer Erweiterungen in Bezug auf LGBT Rechte, die wir in den Fortschrittsberichten für Mazedonien und Kroatien vorgenommen hatten, vom EU-Parlament angenommen wurden. Wir haben erneut bestätigt, dass Antidiskriminierungs-Standards in den Kandidatenländern greifen müssen und Štefan Füle, der Kommissar für die EU-Erweiterung, hat seine Unterstützung in dieser Frage zugesichert. Wir zählen auf die Arbeit der EU-Kommission in diesem Bereich um sicherzustellen, dass fundamentale Rechte in Europa respektiert werden. Siehe auch: www.gruene.at/index.php?id=1165&articleid=55247
Europaabgeordneter Michael Cashman, Vorsitzender der Intergroup, kommentierte: "Beitrittskriterien sind sonnenklar: Minderheiten müssen vor Diskriminierung geschützt werden, wie es in Artikel 19 des EU-Vertrags steht - und das bezieht die sexuelle Orientierung ein. Das ist kein à la carte Menu: Es ist das Herz der Europäischen Union und wir werden auf seine Einhaltung pochen."
Quelle: European Parliament's Intergroup on Gay and Lesbian Rights, http://www.lgbt-ep.eu/news.php
Übersetzung: Konnys Lesbenseiten
Links: http://lesben.org/index.php?option=com_content&view=article&id=8164:europaeisches-parlament-bestaetigt-rechte-von-lesben-schwulen-bisexuellen-und-transpersonen-sind-voraussetzung-fuer-den-beitritt-zur-eu&catid=172:internationales&Itemid=171
http://www.lgbt-ep.eu/news.php?item.132
http://www.gruene.at/index.php?id=1165&articleid=55247
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0024&language=DE&ring=B7-2010-0065 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0023&format=XML&language=DE Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über Kroatien
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0025&format=XML&language=DE Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei