Eine neue überraschende Wendung im Streit um die gleichgeschlechtliche Ehe in Kalifornien: Generalanwalt Edmund G. Brown argumentierte namens des Staates Kalifornien, dass Proposition 8 ungültig sei, weil sie in der kalifornischen Verfassung eine unerträgliche Spannung erzeuge, die nur durch das Aufheben dieser Bestimmung gelöst werden könne.
Artikel I Abschnitt 1 der kalifornischen Verfassung enthält laut Brown unveräußerliche Rechte, die einem Menschen von der Regierung nicht entzogen werden könne und ohne zwingenden Grund nicht eingeschränkt werden können. Dass es keinen zwingenden Grund gibt, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Ehe vorzuenthalten, habe der Supreme Court schon bei seiner Entscheidung im Mai 2008 festgestellt.
Brown stützt sich bei seiner Argumentation auf die Entstehungsgeschichte der kalifornischen Verfassung, aus der hervorgeht, dass die Väter der Verfassung bestimmte Grund- und Freiheitsrechte für naturgegeben und daher außerhalb der Disposition des Verfassungsgesetzgebers ansahen. Die gleiche Einschränkung müsse auch für verfassungsändernde Referenden gelten, da Artikel I sonst seines Sinns entleert werde. Durch die Festlegung unveräußerlicher Rechte in Artikel I der Verfassung einerseits und die Möglichkeit der Verfassungsänderung durch Referendum (Art. XVIII) andererseits entstehe eine Spannung, die nach Brown nur dadurch aufgelöst werden kann, dass verfassungsändernde Referenden die Artikel I betreffen auf das Bestehen von zwingenden Gründen geprüft werden müssten, eine Mehrheit alleine reiche nicht aus.
Da es für Browns Theorie keine Präzendenzfälle gibt, ist unsicher, ob das oberste kalifornische Gericht seiner Argumentation folgen wird.
Quelle: Lesbian/Gay Law Notes, 01/2009
Zur Erinnerung: am 15. Mai 2008 hatte der Oberste Gerichtshof Kaliforniens entschieden, dass es verfassungswidrig ist, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verweigern.[1] Unmittelbar danach begannen konservative Gruppen, Stimmen für eine Verfassungsänderung ("Proposition 8") zu sammeln, durch welche die Ehe als Verbindung von ausschließlich einem Mann mit einer Frau definiert würde und gleichgeschlechtliche Ehen, gleich wo und wann geschlossen, in Kalifornien nicht anerkannt würden. Ihr Anliegen erhielt bei einem Referendum am 4. November 2008 mit 52% die erforderliche Mehrheit. In den Tagen darauf legten die UnterstützerInnen der gleichgeschlechtlichen Ehe Petitionen gegen die vorgeschlagene Verfassungsänderung ein. Am 17. November gab der Supreme Court of California bekannt, dass er sich mit dem Fall befassen werde. [2] Bis zum 19. Dezember 2008 hatten die Parteien Zeit, Schriftsätze mit Argumenten gegen die Petitionen einzureichen.
Links: [1] http://www.queer-news.at/archives/112 [2] http://www.queer-news.at/archives/91
Lesbian/Gay Law Notes Supreme Court of California, Marriage Cases