Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in Bayern bald auch vor dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin geschlossen werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den der Ministerrat auf den Weg gebracht hat.
Quelle: Newsletter des LSVD v. 17.12.2008
Link: www.lsvd.de


